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Kennen Sie das Bundesgesetz für Literatur oder das Bundesgesetz für Musik? Wenn Sie in der Öffentlichkeit nicht erröten wollen und deshalb ja sagen, haben Sie Pech gehabt. Es gibt weder ein Bundesgesetz für Literatur noch eins für Musik. Denn die Kulturhoheit in den Bereichen Kultur und Kunstgattungen liegt weitgehend bei den Kantonen. Anders ist das beim Film. Seit 1963 ist das «Bundesgesetz über das Filmwesen» in Kraft, das in den vergangenen 36 Jahren da und dort angepasst und mit Verordnungen ergänzt wurde. Seit langem aber ist sich die einheimische Filmbranche einig, dass das eidgenössische Filmgesetz vollständig revidiert werden muss. Über zu vieles, was heute als nötig erachtet wird und in der Filmförderung Realität ist, verliert das Filmgesetz keine Silbe. Das geltende Filmgesetz regelt in erster Linie die Fördermöglichkeiten zugunsten der «einheimischen Filmproduktion» und «filmkultureller Bestrebungen». Neueren Förderinstrumenten, wie etwa der erfolgsabhängigen Filmförderung «Succès Cinéma» oder der Verleihförderung fehlt die korrekte gesetzliche Grundlage. Das soll mit einem neuen Filmgesetz nachgeholt werden. Neue Wege sollen gemäss Entwurf für ein «Bundesgesetz über Filmkultur und Filmwirtschaft» vor allem bei der Regelung der Verleih- und Kinowirtschaft und der Finanzierung der eidgenössischen Filmpolitik eingeschlagen werden. Gemeinsam sollen der Staat und die audiovisuelle Branche die kulturelle Vielfalt stützen und stärken, damit das Publikum aus einem facettenreichen Angebot auswählen kann. Gefordert ist ein politischer Wille für eine lebendige Filmkultur und eine engagierte Filmwirtschaft. Ebenso gefordert ist die einheimische Filmbranche, die zersplittert ist und zum Teil gegensätzliche Partialinteressen hochhält. Robert Richter
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